Förderung

Unter dem Motto „Gemeinsam erinnern für eine gemeinsame Zukunft“ vergibt Tandem für den Förderschwerpunkt im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung Fördermittel in Höhe von 100.000 € pro Schwerpunktjahr aus den Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes. Gefördert werden können außerschulische Kinder- und Jugendbegegnungen sowie Fachkräftemaßnahmen, die das Thema als inhaltlichen Schwerpunkt setzen. Auch Materialien (z.B. Plakate, Kalender, Ausstellungen) können gefördert werden. Nächster Antragstermin der für die Einrichtung zuständigen Zentral- bzw. Länderstelle bei Tandem ist der 1.10.2017 für Maßnahmen im Kalenderjahr 2018.

Inhaltliche Anforderungen:
Gefördert werden können Kinder- und Jugendbegegnungen sowie Fachkräftemaßnahmen, die das Thema als inhaltlichen Schwerpunkt setzen. Auch Materialien (z.B. Plakate, Kalender, Ausstellungen) können gefördert werden.

Die Jugendlichen sollen sich mit der Geschichte, ihrem Umgang damit sowie mit aktuellen Fragestellungen auseinandersetzen und ihre Urteils- und Handlungsfähigkeiten erweitern.

Anregungen entnehmen Sie bitte auch der Publikation „Gemeinsam auf dem Weg zur Erinnerung. Materialien und Methodenbausteine für deutsch-tschechische Erinnerungsarbeit“, Quelle: www.tandem-org.de/assets/files/Publikationen/2015/gadw_de_20151026_ok2_web.pdf

Mögliche Themen können sein:

  • „Transnationale Erinnerungsarbeit“ – darunter sind Maßnahmen zu verstehen, die sich auf die Periode der nationalsozialistischen Verbrechen (1933-1945) konzentrieren
  • Zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Rechtsextremismus Auseinandersetzung mit populistischen Bewegungen wie z.B. Pegida
  • Integration von Minderheiten, z.B. Roma
  • Integration von Migrant/-innen
  • Flucht und Migration – damals und heute
  • Demokratiebildung und Beteiligung von Jugendlichen
  • Abwertung und Ausgrenzung – damals und heute
  • …darüber hinaus sind weitere Inhalte denkbar.

Wesentlich sind innovative Formen des Zugangs zum Thema bezogen auf den deutsch-tschechischen Jugendaustausch.

Formale Kriterien:
1. Antragsverfahren
Zentral- bzw. Länderstellenverfahren

2. Antragstermine
01.07. und 01.10.

3. Antragsunterlagen Zentral- bzw. Länderstelle
Formblätter S, AV + Einzelantrag des Letztempfängers

4. Einzelantrag des Letztempfängers
→   Formblatt AV5 mit Konzept der Maßnahme einschließlich Vor-und Nachbereitung und Programm
→   Formblatt AV-K1 (Kosten- und Finanzierungsplan) = Anlage 1 zu AV5
Fehlende Angaben können ergänzt und Angaben, die für Ihren Finanzierungsplan nicht relevant sind, gelöscht werden.

→   Anlage 2 zu AV5
ergänzende Angaben

→  Die Teilnehmerliste lassen Sie bitte während der Maßnahme von den Teilnehmenden unterschreiben.

5. Fehlbedarfsfinanzierung 
Förderfähige Kosten – vorhandene Mittel = Förderbetrag
(Vorhandene Mittel = Eigenmittel, Teilnehmerbeiträge, Einnahmen von Dritten)
Eine Förderung nach diesem Prinzip bedeutet, dass sich die Höhe des Zuschusses aus der Differenz zwischen den förderfähigen Kosten und den vorhandenen Finanzmitteln ergibt.
Hinweis: Kommt es zu Einsparungen in den Ausgaben gegenüber dem ursprünglichen Finanzierungsplan, verringert sich der Förderbetrag in gleicher Höhe und ist zurückzuzahlen.

6. Förderausschluss     
Nicht gefördert werden Personalkosten und investive Ausgaben sowie Programmkosten in Tschechien.

7. Geltende Förderbestimmungen
RL- KJP v. 12.10.2016 / gelten mit Wirkung vom 01.01.2017
ANBest-P Stand 20.12.2012

Bei Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren:

Ansprechpartner/-innen
Lucie Matyášová (Sachbearbeiterin)
Tel: +49 941 58557-15
E-Mail: matyasova(at)tandem-org(dot)de

Marius Meier (Sachbearbeiter)
Tel: +49 941 58557-13
E-Mail: meier(at)tandem-org(dot)de

Kathrin Freier-Maldoner (Pädagogik)
Tel: +49 941 58557-19
E-Mail: freier(at)tandem-org(dot)de

Stefanie Schütz (Pädagogik)
Tel: +49 941 58557-25
E-Mail: schuetz(at)tandem-org(dot)de